ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Version 1.01
der
TALENT MANUFACTURY
by turk vom stein talent consulting
Am Bonneshof 20
40474 Düsseldorf
Germany
§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der TALENT MANUFACTURY. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners finden grundsätzlich keine Anwendung. Zusätzliche und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Auch Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages werden nur mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung rechtsgültig. Die AGB werden mit Auftragserteilung durch den Vertragspartner anerkannt und rechtsverbindlich vereinbart.
2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Vertragspartner.
§ 2 Angebot
1. Die TALENT MANUFACTURY erstellt für den Vertragspartner für die vereinbarten Leistungen ein schriftliches Angebot. Das Angebot kann der Vertragspartner innerhalb von acht Wochen schriftlich annehmen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist von acht Wochen ist die TALENT MANUFACTURY nicht mehr an die in dem Angebot enthaltenen Honorare gebunden.
2. Bei allen angebotenen Preisen handelt es sich um Nettopreise, zuzüglich jeweils gültige Mehrwertsteuer.
3. Die Angebotspreise beziehen sich auf die im Angebot aufgeführte max. Teilnehmerzahl. Kosten für Hotel, Anreise sowie Verpflegung der Teilnehmer sind nicht in dem Angebotspreis enthalten, wenn diese nicht explizit aufgeführt werden.
§ 3 Zahlung
1. Nach Auftragserteilung durch den Vertragspartner wird durch die TALENT MANUFACTURY eine Rechnung erstellt. Diese ist innerhalb von 10 Werktagen nach dem ersten Trainingstag zur Zahlung ohne Abzug fällig. Der Zahlungsausgleich erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto. Davon abweichende Zahlungstermine erfordern eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.
2. Kommt der Vertragspartner mit dem Zahlungsausgleich in Verzug, werden Verzugszinsen mit 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Höhere Zinsen sind nur dann fällig, wenn die TALENT MANUFACTURY nachweist, dass höhere Zinsen angefallen sind. Für jede Mahnung nach Verzug wird eine Mahngebühr in Höhe von 15,- € berechnet. Alle weiteren, durch verspätete Zahlung verursachten Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
§ 4 Termindurchführung/Ausschluss Teilnehmer
Die TALENT MANUFACTURY verpflichtet sich, die mit dem Vertragspartner und/oder den Teilnehmern vereinbarten Termine einzuhalten. Soweit die Termine wegen höherer Gewalt nicht eingehalten werden können, wird zwischen den Vertragspartnern ein entsprechender Ersatztermin vereinbart. Bei schwerem Fehlverhalten eines Teilnehmers ist die TALENT MANUFACTURY berechtigt, denjenigen von der weiteren Teilnahme auszuschließen und wird dies dem Vertragspartner schriftlich mitteilen. Durch den Ausschluss verringert sich das vereinbarte Honorar ausdrücklich nicht.
§ 5 Urheberrecht/Copyright/Verschwiegenheit
1. Die im Rahmen unserer Dienstleistungen (Trainings-/Entwicklungs-/Coaching-Maßnahmen, Assessments und Beratungen) ausgegebenen Präsentationen, Dokumente, Übungen und Kursdokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne schriftliche Einwilligung der TALENT MANUFACTURY vervielfältigt bzw. an Dritte weitergegeben werden. Gleiches gilt auch für die Übernahme auf elektronische Medien. Bei Zuwiderhandeln behält sich die TALENT MANUFACTURY die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
2. Die TALENT MANUFACTURY ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten bzw. in ihrem Auftrag verarbeiten zu lassen. Im Rahmen von Trainings-/Entwicklungs-/Coaching-Maßnahmen, Assessments und Beratungen bekannt gewordene Daten von Teilnehmern oder Vertragspartnern werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich internen Zwecken. Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass alle Unterlagen per E-Mail durch die TALENT MANUFACTURY an diesen versandt werden können und diese E-Mails nicht verschlüsselt werden müssen.
3. Die TALENT MANUFACTURY verpflichtet sich über die im Zusammenhang von Trainings-/Entwicklungs /Coaching-Maßnahmen, Assessments und Beratungen mit Teilnehmern und Vertragspartnern bekannt gewordenen Tatsachen zur absoluten Verschwiegenheit.
§ 6 Verschiebung und Stornierung von vereinbarten Terminen
1. Den Wünschen des Vertragspartners auf Verschiebung von Terminen nach bereits erfolgtem Start kann entsprochen werden, wenn der Vertragspartner diesen Wunsch mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Termin schriftlich mitteilt und die TALENT MANUFACTURY einen Ersatztermin ermöglichen kann. Bei Nichteinhaltung dieser Frist oder Nichtrealisierbarkeit des Ersatztermins verpflichtet sich der Vertragspartner, die unter § 6 Nr. 2 vereinbarten Stornierungsgebühren zu bezahlen. Sollte die verschobene Termine (Trainings-/Entwicklungs-/Coaching-Maßnahme, das Assessments oder die Beratung) auch zu dem vereinbarten Ersatztermin nicht zustande kommen, ist diese Verschiebung wie eine Stornierung nach § 6 Nr. 2 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig von dem Zeitpunkt der Stornierung, zu behandeln.
2. Bei Stornierungen von vereinbarten Terminen (Trainings-/Entwicklungs-/Coaching-Maßnahmen, Assessments und Beratungen) fällt unabhängig vom Grund der Stornierung und unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen nachfolgende Stornierungsgebühr an, welche am Tag der Stornierung fällig wird: a) bei Stornierung bis spätestens 30 Tage vor dem ersten Termin 30 % der stornierten Nettoauftragssumme b) bei Stornierung bis spätestens 10 Tage vor dem ersten Termin 50 % der stornierten Nettoauftragssumme c) bei allen späteren Stornierungen 100 % der stornierten Nettoauftragssumme. In besonderen Fällen, z. B. für (Einzel-)Coaching, können andere Stornierungsbedingungen und -fristen vereinbart werden.
3. Der TALENT MANUFACTURY steht darüber hinaus frei, nachzuweisen, dass die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens die in § 6 Nr. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Stornierungsgebühren übersteigt.
4. Dem Vertragspartner ist es ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerem Umfang entstanden ist.
5. Alle Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform (E-Mail, Post).
6. Sofern keine schriftliche Absage vor dem Beginn eines Termins erfolgt und ein Trainer der TALENT MANUFACTURY zum entsprechenden Termin angereist ist, steht der TALENT MANUFACTURY der vollständige Ersatz der bis dahin entstandenen Personal-, Reise- und Verwaltungskosten für die jeweils gebuchte Termine und Dienstleistungen zu.
7. Soweit eine Absage durch die TALENT MANUFACTURY erfolgt, werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 7 Qualitätssicherung unserer Dienstleistungen
Die vom Vertragspartner in Auftrag gegebenen Termine und Dienstleistungen (Trainings-/Entwicklungs /Coaching-Maßnahmen, Assessments und Beratungen) werden gemäß den Qualitätsgrundsätzen der TALENT MANUFACTURY durchgeführt. Praxisnähe und Menschenorientierung bestimmen den Aufbau und Verlauf. Inhaltliche Bausteine werden zielgruppengerecht, d. h. unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Teilnehmer konzipiert und umgesetzt. Die Zielsetzung wird mit dem Vertragspartner individuell und gemeinsam geplant. Die Durchführungen erfolgen ausschließlich durch Berater und Partner der TALENT MANUFACTURY. Für Lernerfolge der Teilnehmer wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.
§ 8 Schadensersatz
1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Im Falle von Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet.
2. Die Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der TALENT MANUFACTURY Erfüllungsort.
2. Es ist ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des internationalen Rechts, anwendbar.
3. Soweit zulässig ist für alle Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so sollen die Bedingungen im Übrigen trotzdem ihre Gültigkeit behalten. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt sodann die gesetzliche Regelung. Soweit eine gesetzliche Regelung nicht besteht, sind die Parteien verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Klausel beabsichtigten und wirtschaftlich verfolgten Zweck am nächsten kommt.
